Alle MitarbeiterInnen und Freiwillige unterliegen der Reisekosten- und Spesen-Richtlinie.

Ziele/Zweck

Der Zweck dieser Richtlinie ist:

  • unsere MitarbeiterInnen und Freiwillige sollen durch die Anwendung der Richtlinie bestmöglich in ihrer Arbeit unterstützt werden
  • negative Effekte der Arbeits- und Reisetätigkeit auf das Berufs- sowie das Privatleben sollen gelindert werden
  • die Anwendung der Richtlinie soll im geographisch-sozialen Kontext angemessen sein (Verhältnismäßigkeit der Ausgaben)

Die Stiftung verpflichtet ihre MitarbeiterInnen und Freiwilligen bei Ausgaben nach bestem Wissen und Gewissen und stets zum Vorteil der Stiftung zu handeln. Die Richtlinie umfasst Details zu folgenden Punkten: Berichtspflichten, Reisekosten (Transporte, Übernachtung, Mahlzeiten, Visa-Gebühren etc.), Trinkgelder, Kombination von Privat- und Geschäftsreisen, nicht-refundierbare Ausgaben, Versicherung und andere Geschäftsausgaben.

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